Wir beraten Kommunen, Verwaltungsgemeinschaften und Landratsämter in den Bereichen
geförderter Breitband- und Glasfaserausbau, eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau von Netzbetreibern, Mobilfunkausbau, Bauplanung / Bauüberwachung.

Förderprogramme


Eckpunkte: Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021

  • Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
  • Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) gewährt
  • Fördersatz: mind. 50 %; max. 150 Mio. €, zzgl. Landes-Kofinanzierung
  • Laufzeit: 31.12.2022

Eckpunkte: "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)" vom 02.03.2020

  • Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).
  • Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Fördersatz: max. 80 % / 90 % (Ländlicher Raum)
  • Förderhöchstbetrag: max. 3 Mio. € (Verdichtungsraum), max. 6 Mio. € (Ländlicher Raum), max. 8 Mio. € (RmbH)
  • Laufzeit: 31.12.2025

Eckpunkte "Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser" vom 15.09.2019

  • Art der Förderung: Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Fördersatz: Regelfördersatz 80 %; 90 % für Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind.
  • Förderhöchstbetrag: FTTB-Förderung: bis zu 20.000 € / 50.000 €; WLAN-Förderung: bis zu 5.000 €
  • Laufzeit: 31.12.2021

Eckpunkte "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" – Sonderaufruf für Gewerbe- und Industriegebiete

  • Fördersumme: einmalig max. 1 Mio. € pro Projekt
  • Ausbauziel: Übertragungsgeschwindigkeit mind. 1 Gbit/s symmetrisch
  • Fördersatz: 50 % Bund + ... % Kofinanzierung Land

Eckpunkte "Gigabit-Ausbau in Bayern"

  • EU-Kommission erteilt Genehmigung für den Ausbau von "Grauen Flecken"
  • 6 Pilotprojekte in Bayern
  • Umsetzung des Verfahrens: 2019

Eckpunkte "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern (Mobilfunkrichtlinie – MFR)" vom 01.12.2018

  • Fördersumme: max. 500.000 € pro Projekt
  • Art der Förderung: Aufwendungen für den Bau von passiver Infrastruktur für Mobilfunkstandorte
  • Basisfördersatz: 80 % (90 % - Räume mit besonderem Handlungsbedarf)
  • Laufzeit: 31.12.2022

Eckpunkte "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 -  Novelle vom 03.07.2018

  • Fördersatz: 100 % für Beratungs-/Planungsleistungen
  • Fördersumme: einmalig max. 50.000 € brutto
  • Art der Förderung: Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung; nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Basisfördersatz: 50 % für die Errichtung von Infrastruktur
  • Laufzeit: 31.12.2019

Eckpunkte "Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser" vom 08.06.2018

  • Art der Förderung: Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Fördersatz: Regelfördersatz 80 %; 90 % für Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind.
  • Förderhöchstbetrag: FTTB-Förderung: 50.000 €; WLAN-Förderung: 5.000 €
  • Laufzeit: 31.12.2021

Eckpunkte neuer "Höfebonus" vom 01.07.2017

  • Fördersatz: 80 % - für Kommunen mit Fördersatz von bislang 80 % oder 90 % ändert sich der Fördersatz nicht.
  • Förderhöchstbetrag: individueller bayerischer Förderhöchstbetrag wird noch einmal gewährt + bislang nicht ausgeschöpfter Förderhöchstbetrag
  • Ausbauziel/Fördervoraussetzung: mindestens 80 % FTTB-Anschlüssen im Erschließungsgebiet
  • Weitere Informationen: https://www.schnelles-internet.bayern.de/

Eckpunkte der neuen Breitbandrichtlinie vom 9. Juli 2014

  • schneller Einstieg in die Markterkundung
  • Zielsetzung: Übertragungsgeschwindigkeiten von mind. 30/50 Mbit/s sowie ein maximaler Ausbau von Glasfaseranschlüssen bis in das Gebäude
  • Fördersummen pro Kommune: bis zu 950.000 € zzgl. 50.000 € bei interkommunaler Zusammenarbeit
  • Fördersätze: 60 – 90 %
  • Laufzeit: 31.12.2018

Für jede Kommune ist eine klare Einschätzung über die tatsächliche Eigenbeteiligung bzw. notwendige Finanzierung und des daraus resultierenden Umfangs der Ausbaumaßnahme unabdingbar. Dieses setzt jedoch ein sehr fundiertes Fachwissen über die unterschiedlichen Breitbandtechniken und deren Möglichkeiten bzw. Leistungsgrenzen sowie die Bewertung und Einschätzung der unterschiedlichen Ausbaustrategien der Netzbetreiber voraus.

Download:

Unser Regionalberater unterstützt Sie gerne bei der Durchführung des Förderprogramms sowie bei der Erstellung eines Masterplans für eine zukünftige flächendeckende Breitbandversorgung.